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Geldwerter Vorteil 2026: Was er ist, wie er berechnet wird – mit Rechner
Firmenwagen, Jobticket, Tankgutschein: Wer vom Arbeitgeber mehr bekommt als Geld, hat einen geldwerten Vorteil – und der wird versteuert. Hier erfahren Sie, wie die Berechnung funktioniert, welche Freigrenzen 2026 gelten und wo Sie sparen können. Der Rechner oben zeigt es für den wichtigsten Fall: den Dienstwagen.
Geldwerter Vorteil – Schnellrechner
2026Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr zu versteuerndes Brutto. Was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil (auch Sachbezug genannt) entsteht, wenn der Arbeitgeber Ihnen etwas gibt, das einen Geldwert hat, aber kein Geld ist: die private Nutzung eines Firmenwagens, ein Jobticket, Essenszuschüsse, Warengutscheine oder Personalrabatte. Steuerlich gilt nach § 8 EStG: Diese Vorteile sind Arbeitslohn und werden grundsätzlich genauso versteuert wie Ihr Gehalt – sie erhöhen das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto.
Der Unterschied zum Gehalt: Für viele Sachbezüge gibt es Freigrenzen, Freibeträge oder günstige Pauschalbewertungen. Wer sie kennt, holt mehr Netto aus demselben Arbeitsverhältnis.
Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen – der wichtigste Fall
Der mit Abstand häufigste und größte geldwerte Vorteil ist die Privatnutzung eines Dienstwagens. Die Standardberechnung ist die 1-%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Privatnutzung: 1 % × Bruttolistenpreis (auf volle 100 € abgerundet) pro Monat
Arbeitsweg: + 0,03 % × Listenpreis × Entfernungs-km pro Monat
E-Auto bis 100.000 €: nur 0,25 % · Plug-in-Hybrid: 0,5 %
Beispiel: Bei einem Verbrenner mit 45.000 € Listenpreis und 20 km Arbeitsweg beträgt der geldwerte Vorteil 452 € + 271,20 € = 723,20 € pro Monat. Dieser Betrag wird auf Ihr Brutto aufgeschlagen und versteuert – Sie zahlen also Steuern und Sozialabgaben darauf, erhalten das Geld aber nicht ausgezahlt.
Zwei Hebel senken den Betrag deutlich: die Einzelbewertung mit 0,002 % pro tatsächlicher Fahrt (statt der 0,03-%-Pauschale – lohnt sich bei Homeoffice) und die Wahl eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Details und Rechner: Einzelbewertung-Rechner und E-Auto-Regelung.
Weitere geldwerte Vorteile und ihre Grenzen 2026
50-€-Sachbezugsfreigrenze
Sachbezüge bis 50 € pro Monat (z. B. Gutscheine, Guthabenkarten mit Einschränkungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) bleiben komplett steuerfrei – aber Achtung: Es ist eine Freigrenze, keine Freibetrag. Bei 50,01 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Personalrabatt: 1.080 € Rabattfreibetrag
Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers sind bis 1.080 € pro Jahr steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG). Bewertet wird mit einem Abschlag von 4 % auf den Endpreis.
Jobticket und Deutschlandticket
Zuschüsse zum ÖPNV-Ticket sind steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn gezahlt werden. Sie mindern allerdings die Entfernungspauschale in der Steuererklärung.
Essenszuschuss und Kantinenessen
Mahlzeiten werden mit den amtlichen Sachbezugswerten angesetzt; Zuschüsse über Essensmarken/Apps sind bis zu festen Grenzen pauschal begünstigt. Die Werte werden jährlich per Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst.
Dienstfahrrad
Ein zusätzlich zum Lohn überlassenes Dienstrad ist komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG); bei Gehaltsumwandlung gilt die günstige 0,25-%-Bewertung.
Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert?
Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugerechnet. Darauf zahlen Sie Lohnsteuer (nach Ihrer Steuerklasse), ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge, solange Ihr Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Auf der Gehaltsabrechnung taucht der Vorteil deshalb zweimal auf: einmal als Zurechnung zum Steuer-Brutto, einmal als Abzug nach der Steuerberechnung ("Nettoabzug"), weil Sie den Betrag ja nicht ausgezahlt bekommen. Wie das konkret aussieht: Lohnabrechnung mit Firmenwagen.
Was am Ende wirklich vom Gehalt übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.
Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung
Der Vorteil ist in der Regel bereits über die Lohnabrechnung versteuert – in der Steuererklärung müssen Sie ihn nicht erneut angeben. Interessant wird die Anlage N trotzdem: Firmenwagen-Fahrer dürfen die Entfernungspauschale (2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer) als Werbungskosten ansetzen, obwohl der Arbeitgeber den Wagen stellt. Und wer unterjährig die 0,03-%-Pauschale gezahlt hat, kann rückwirkend zur Einzelbewertung wechseln.
Häufige Fragen
Geldwerter Vorteil: die häufigsten Fragen
Was bedeutet geldwerter Vorteil einfach erklärt?
Alles, was Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in Form von Sachleistungen bekommen – Firmenwagen zur Privatnutzung, Gutscheine, Jobticket. Diese Vorteile haben einen Geldwert und werden deshalb grundsätzlich wie Lohn versteuert.
Wie berechnet man den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen?
Pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. E-Autos bis 100.000 € werden nur mit 0,25 %, begünstigte Plug-in-Hybride mit 0,5 % angesetzt.
Wird der geldwerte Vorteil vom Netto abgezogen?
Indirekt: Er erhöht Ihr Steuer-Brutto, wodurch Lohnsteuer und Sozialabgaben steigen. Auf der Abrechnung wird er nach der Steuerberechnung wieder abgezogen, weil er nicht ausgezahlt wird. Netto sinkt also um die Steuern und Abgaben auf den Vorteil.
Welche Freigrenzen gelten 2026?
Die wichtigsten: 50 € pro Monat für Sachbezüge (Freigrenze!), 1.080 € Rabattfreibetrag pro Jahr für Personalrabatte, steuerfreies Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG und steuerfreie Diensträder bei Gewährung zusätzlich zum Lohn.
Muss ich den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben?
Normalerweise nicht – er ist über die Lohnabrechnung bereits versteuert und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten. Prüfen sollten Sie aber die Entfernungspauschale und ggf. den rückwirkenden Wechsel zur Einzelbewertung.
Kann ich den geldwerten Vorteil senken?
Ja: Einzelbewertung statt 0,03-%-Pauschale bei wenigen Bürotagen, E-Auto oder Hybrid statt Verbrenner, Zuzahlungen an den Arbeitgeber (mindern den Vorteil eins zu eins) oder Fahrtenbuch statt 1-%-Regelung bei geringer Privatnutzung.
Rechtsstand 2026 · § 8 EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · zuletzt geprüft: 07/2026