E-Auto-Dienstwagen · Viertel-Regelung
0,25-%-Regelung 2026: E-Auto als Firmenwagen richtig versteuern
Ein Elektro-Dienstwagen kostet steuerlich nur ein Viertel eines Verbrenners: 0,25 % statt 1 % des Listenpreises bis 100.000 €. Der Rechner ist auf „Elektro" eingestellt: Preis eingeben, Vorteil direkt sehen.
Schnell-Check in 20 Sekunden
- Preisgrenze 2026 prüfenZur Grenze
- 0,03 % vs. 0,002 % ArbeitswegVergleich
- Monatswerte nach ListenpreisZur Tabelle
Rechtsstand: 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 3 Nr. 46 EStG · zuletzt geprüft: 07/2026
Geldwerter Vorteil – Schnellrechner
2026Für E-Autos gilt ab 01.07.2025 die 100.000-€-Grenze für die 0,25-%-Regelung.
Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr zu versteuerndes Brutto. Was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.
Wann gilt die 0,25-%-Regelung?
Die 0,25-%-Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge im Firmenwagenmodell, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem Antriebsart, Preisgrenze und Anschaffungszeitpunkt.
Für Arbeitnehmer erhöht der geldwerte Vorteil das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto, wird aber nicht ausgezahlt. Den Nettoeffekt zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.
Formel: So wird der geldwerte Vorteil beim E-Auto berechnet
Privatnutzung: 1 % × (Bruttolistenpreis ÷ 4) pro Monat
Arbeitsweg pauschal: 0,03 % × (Bruttolistenpreis ÷ 4) × Entfernungskilometer
Arbeitsweg Einzelbewertung: 0,002 % × (Bruttolistenpreis ÷ 4) × km × tatsächliche Fahrten
Praktisch entspricht das beim Arbeitsweg effektiv 0,0075 % je Entfernungskilometer (statt 0,03 % beim Verbrenner).
Praxisbeispiel: 42.900 € und 20 km Arbeitsweg
Privatnutzung: 42.900 € ÷ 4 × 1 % = 107,25 €
Arbeitsweg: 42.900 € ÷ 4 × 0,03 % × 20 = 64,35 €
Gesamt: 171,60 € geldwerter Vorteil / Monat
Derselbe Listenpreis als Verbrenner läge bei 686,40 € monatlich. Der Unterschied ist einer der stärksten steuerlichen Hebel im Firmenwagenbereich.
Preisgrenze und Stichtage: 60.000 € → 70.000 € → 100.000 €
Die 0,25-%-Regelung wurde mehrfach angehoben. Entscheidend ist das Anschaffungs- bzw. Überlassungsdatum des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber.
Für Suchanfragen wie Dienstwagen 100.000 Euro ist genau diese Grenze gemeint: Bei Anschaffung ab dem 01.07.2025 kann ein reines E-Auto bis 100.000 € Bruttolistenpreis mit der geviertelten Bemessungsgrundlage in die Lohnabrechnung gehen. Darüber bleibt regelmäßig nur die halbierte Bemessungsgrundlage.
| Zeitraum | Preisgrenze für 0,25 % | Darüber gilt |
|---|---|---|
| bis 31.12.2023 | 60.000 € | 0,5 % |
| 01.01.2024 bis 30.06.2025 | 70.000 € | 0,5 % |
| ab 01.07.2025 | 100.000 € | 0,5 % |
Arbeitsweg: 0,03-%-Pauschale oder 0,002-%-Einzelbewertung?
Auch bei E-Autos kann der Arbeitsweg den Vorteil spürbar erhöhen. Wer selten ins Büro fährt, sollte die Einzelbewertung mit tatsächlichen Fahrten prüfen (max. 180 Fahrten/Jahr).
Bei Homeoffice, Außendienst oder Teilzeit ist die 0,002-%-Methode oft günstiger als die monatliche Pauschale. Den direkten Vergleich liefert der Einzelbewertung-Rechner.
Vergleichstabelle: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto
Beispielannahme: 20 km einfacher Arbeitsweg, 0,03-%-Pauschale, monatlicher geldwerter Vorteil.
| Listenpreis | Verbrenner (1 %) | Hybrid (0,5 %) | E-Auto (0,25 %) |
|---|---|---|---|
| 35.000,00 € | 560,00 € | 280,00 € | 140,00 € |
| 45.000,00 € | 720,00 € | 360,00 € | 180,00 € |
| 60.000,00 € | 960,00 € | 480,00 € | 240,00 € |
| 80.000,00 € | 1.280,00 € | 640,00 € | 320,00 € |
| 100.000,00 € | 1.600,00 € | 800,00 € | 400,00 € |
Gebrauchtwagen, Leasing und Sonderausstattung beim E-Dienstwagen
Bei gebrauchten E-Autos zählt weiterhin der ursprüngliche Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ein niedriger späterer Kaufpreis senkt die Bemessungsgrundlage nicht.
Das gilt auch bei Leasing: Die steuerliche Bewertung orientiert sich nicht an der Leasingrate, sondern am Bruttolistenpreis. Werkseitige Sonderausstattung ist einzubeziehen, weshalb zwei gleich benannte Modelle unterschiedlich besteuert werden können.
Zuzahlung und Nettoeffekt: Was am Ende wirklich zählt
Zahlt der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt, mindert das den steuerpflichtigen Vorteil. Wirtschaftlich bleibt die Zuzahlung trotzdem ein realer Aufwand. Für die Entscheidung sollten daher Steuer-/SV-Mehrbelastung und Zuzahlung gemeinsam betrachtet werden.
Genau dafür kombinieren viele Nutzer den E-Auto-Rechner mit dem Brutto-Netto-Rechner. Wenn der Dienstwagen zuhause geladen wird, gehört zusätzlich die Abrechnung der Heimladung mit Wallbox-Zähler und Strompreis in die Prüfung.
0,25 % oder 0,5 % oder 1 %: Welche Regelung passt?
- 0,25 %: Reines E-Auto innerhalb der geltenden Preisgrenze.
- 0,5 %: E-Auto über Preisgrenze oder begünstigter Plug-in-Hybrid.
- 1 %: Verbrenner oder nicht begünstigter Hybrid.
Für einen sauberen Vergleich helfen diese Seiten: 0,5-%-Regelung Hybrid und 1-%-Regelung Firmenwagen.
Häufige Fehler bei der 0,25-%-Regelung
- Preisgrenze falsch datiert: Entscheidend ist der Anschaffungszeitpunkt.
- Arbeitsweg unterschätzt: Auch geviertelt bleibt er relevant.
- Kaufpreis statt Listenpreis: Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung.
- Sonderausstattung vergessen: Werkseitige Extras erhöhen den BLP.
- Netto und Vorteil verwechselt: Der Vorteil ist nicht gleich die echte Monatsbelastung.
Checkliste vor der Lohnabrechnung
- Bruttolistenpreis inkl. werkseitiger Sonderausstattung verifizieren.
- Anschaffungsdatum gegen die gültige Preisgrenze prüfen.
- Arbeitsweg-Methode (0,03 % oder 0,002 %) bewusst festlegen.
- Zuzahlungen/Nutzungsentgelt sauber dokumentieren.
- Bei Heimladung Wallbox-Protokoll, kWh und Strompreis für die Erstattung sammeln.
- Nettoeffekt mit Steuerklasse und SV im Brutto-Netto-Rechner gegenprüfen.
Transparenz
Quellen & Rechtsstand
Rechtsstand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 07/2026. Wir verwenden vorrangig Primärquellen und kennzeichnen Berechnungen als Richtwerte.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Firmenwagenbewertung, 1-%-Regelung, E-/Hybrid-Beguenstigung
- § 8 Abs. 2 EStG - geldwerter Vorteil bei Arbeitnehmern
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Entfernungspauschale
- BMF/LStH - Einzelbewertung, 0,002-%-Methode, 180-Fahrten-Grenze
Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die zentrale Übersicht steht unter Firmenwagen-Steuer 2026: Quellen & Werte.
Häufige Fragen
0,25-%-Regelung: die häufigsten Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt die 0,25-%-Regelung?
Für reine Elektrofahrzeuge (keine Hybride) mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €, sofern die Anschaffung ab dem 1.7.2025 erfolgte. Bei Anschaffung zwischen 1.1.2024 und 30.6.2025 lag die Grenze bei 70.000 €, davor bei 60.000 €.
Was gilt, wenn der Listenpreis über 100.000 € liegt?
Dann greift die 0,5-%-Regelung. Das E-Auto wird mit der Hälfte des Bruttolistenpreises bewertet – weiterhin günstiger als die volle 1-%-Regelung beim Verbrenner.
Gilt die 0,25-%-Regelung auch für den Arbeitsweg?
Ja. Die Bemessungsgrundlage wird geviertelt. Dadurch sinkt der Arbeitsweg-Zuschlag effektiv von 0,03 % auf 0,0075 % je Entfernungskilometer.
Kann ich statt 0,03 % auch 0,002 % ansetzen?
Ja, über die Einzelbewertung mit tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist oft günstiger bei Homeoffice oder Teilzeit. Die 180-Fahrten-Grenze pro Jahr ist zu beachten.
Gilt die Regelung auch für gebrauchte E-Autos?
Ja. Bewertet wird weiterhin der ursprüngliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Für die Preisgrenze zählt der Anschaffungszeitpunkt durch den Arbeitgeber.
Was ist bei Sonderausstattung wichtig?
Werkseitige Sonderausstattung erhöht den relevanten Bruttolistenpreis. Deshalb kann ein nominell gleiches Modell je nach Ausstattung unterschiedlich besteuert werden.
Mindert eine Zuzahlung den geldwerten Vorteil?
Ja. Ein monatliches Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers kann den steuerpflichtigen Vorteil mindern. Wirtschaftlich bleibt die Zuzahlung trotzdem ein realer Aufwand.
Ist Laden beim Arbeitgeber zusätzlich steuerfrei?
Ja, kostenloses oder verbilligtes Laden im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei und wird nicht auf den geldwerten Vorteil angerechnet.
Wie lange gilt die 0,25-%-Regelung?
Die Begünstigung ist derzeit bis Ende 2030 befristet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. erstmaligen Überlassung.
Verwandte Rechner & Guides
Weiter rechnen
Firmenwagen-Rechner
Geldwerter Vorteil für alle Antriebsarten.
Zum Rechner → B→NBrutto-Netto-Rechner
Echten Nettoeffekt mit E-Dienstwagen sehen.
Zum Rechner → ½0,5 % für Plug-in-Hybride
Wann die Hybrid-Begünstigung greift.
Zur Hybrid-Regelung → 0,002Einzelbewertung-Rechner
Arbeitsweg-Pauschale gegen Einzelfahrten testen.
Ersparnis prüfen → kWhZuhause laden abrechnen
Wallbox, Stromkosten, Rechner und CSV-Vorlage.
Abrechnung vorbereiten → WBWallbox-Abrechnung
Heimladung mit kWh, Strompreis und Belegen abrechnen.
Zum Guide → BLPBruttolistenpreis ermitteln
BLP korrekt bestimmen statt schätzen.
Zum Guide → 1%1-%-Regelung erklärt
Verbrenner-Fall strukturiert vergleichen.
Zur Seite →Rechtsstand 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 3 Nr. 46 EStG · BMF/LStH · zuletzt geprüft: 07/2026