Plug-in-Hybrid · Halbe Bemessungsgrundlage
0,5-%-Regelung 2026: Plug-in-Hybrid als Firmenwagen versteuern
Begünstigte Plug-in-Hybride werden nur mit dem halben Listenpreis bewertet. Entscheidend sind Reichweite/CO₂-Wert und Anschaffungsdatum. Der Rechner ist auf „Plug-in-Hybrid" eingestellt.
Schnell-Check in 20 Sekunden
- 80 km oder 50 g CO₂ prüfenZur Prüfung
- 0,03 % vs. 0,002 % ArbeitswegVergleich
- Monatswerte nach ListenpreisZur Tabelle
Rechtsstand: 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · zuletzt geprüft: 07/2026
Geldwerter Vorteil – Schnellrechner
2026Aktivieren Sie diese Option nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. CO₂-Wert oder elektrische Mindestreichweite.
Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr zu versteuerndes Brutto. Was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.
Wann gilt die 0,5-%-Regelung beim Hybrid?
Nicht jeder Plug-in-Hybrid bekommt den halben Satz. Für Anschaffungen ab 2025 gilt: entweder maximal 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische WLTP-Reichweite.
Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Schwellen weiter (2022–2024: 60 km oder 50 g CO₂). Wird keine Voraussetzung erfüllt, gilt die volle 1-%-Regelung.
Formel: So wird der Hybrid-Vorteil berechnet
Privatnutzung: 1 % × (Bruttolistenpreis ÷ 2) pro Monat
Arbeitsweg pauschal: 0,03 % × (Bruttolistenpreis ÷ 2) × Entfernungskilometer
Arbeitsweg Einzelbewertung: 0,002 % × (Bruttolistenpreis ÷ 2) × km × tatsächliche Fahrten
Beim Arbeitsweg entspricht das effektiv 0,015 % je Entfernungskilometer statt 0,03 % beim Verbrenner.
Praxisbeispiel: 55.000 € und 20 km Arbeitsweg
Privatnutzung: 55.000 € ÷ 2 × 1 % = 275,00 €
Arbeitsweg: 55.000 € ÷ 2 × 0,03 % × 20 = 165,00 €
Gesamt: 440,00 € geldwerter Vorteil / Monat
Ohne Begünstigung (1 %) läge derselbe Fall bei 880,00 € pro Monat. Die technische Einstufung entscheidet damit oft über mehrere hundert Euro monatlich.
Reichweite und CO₂: Woher kommen die verbindlichen Werte?
Maßgeblich sind Herstellerangaben/CoC-Daten (WLTP), nicht subjektive Alltagserfahrung. Besonders bei Modellvarianten sind Unterschiede entscheidend: Ein kleiner Akku kann unter die Schwelle fallen, während die größere Batterievariante begünstigt bleibt.
Arbeitsweg: 0,03-%-Pauschale oder 0,002-%-Einzelbewertung?
Auch beim begünstigten Hybrid kann der Arbeitsweg den Monatsvorteil deutlich erhöhen. Wer selten zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, sollte die Einzelbewertung mit tatsächlichen Fahrten prüfen (max. 180/Jahr).
Der direkte Vergleich gelingt mit dem Einzelbewertung-Rechner.
Vergleichstabelle: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto
Beispielannahme: 20 km einfacher Arbeitsweg, 0,03-%-Pauschale, monatlicher geldwerter Vorteil.
| Listenpreis | Verbrenner (1 %) | Hybrid (0,5 %) | E-Auto (0,25 %) |
|---|---|---|---|
| 35.000,00 € | 560,00 € | 280,00 € | 140,00 € |
| 45.000,00 € | 720,00 € | 360,00 € | 180,00 € |
| 60.000,00 € | 960,00 € | 480,00 € | 240,00 € |
| 80.000,00 € | 1.280,00 € | 640,00 € | 320,00 € |
| 100.000,00 € | 1.600,00 € | 800,00 € | 400,00 € |
Gebrauchtwagen, Leasing und Sonderausstattung beim Hybrid
Auch beim gebrauchten Plug-in-Hybrid bleibt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung maßgeblich. Ein späterer günstiger Kaufpreis ändert die Bemessungsgrundlage regelmäßig nicht.
Dasselbe gilt bei Leasing: Nicht die Leasingrate, sondern der Bruttolistenpreis steuert den Vorteil. Werkseitige Sonderausstattung erhöht die Basis und sollte sauber dokumentiert werden.
0,5 % oder 1 % oder 0,25 %: Einordnung der Hybrid-Regelung
- 0,5 %: Begünstigter Plug-in-Hybrid (technische Voraussetzungen erfüllt).
- 1 %: Nicht begünstigter Hybrid bzw. Verbrenner.
- 0,25 %: Reines E-Auto innerhalb der gültigen Preisgrenze.
Für den Vergleich im Detail: 0,25-%-Regelung E-Auto und 1-%-Regelung Firmenwagen.
Zuzahlung und Nettoeffekt bei Plug-in-Hybrid
Ein monatliches Nutzungsentgelt kann den steuerpflichtigen Vorteil mindern. Wirtschaftlich bleibt die Zuzahlung aber ein realer Aufwand. Für die echte Entscheidung zählt deshalb der Nettoeffekt inklusive Steuer-/SV-Mehrbelastung.
Dafür eignet sich ergänzend der Brutto-Netto-Rechner. Wird der Plug-in-Hybrid regelmäßig zuhause geladen, hilft zusätzlich die Heimlade-Abrechnung mit Vorlage.
Häufige Fehler bei der 0,5-%-Regelung
- Falsche Reichweitenannahme: Alltag statt WLTP als Maßstab genutzt.
- Stichtag ignoriert: Voraussetzungen hängen am Anschaffungsjahr.
- Leasingrate statt BLP: Bemessung erfolgt über Bruttolistenpreis.
- Arbeitsweg übersehen: Auch halbiert bleibt er relevant.
- Nettoeffekt unterschätzt: Geldwerter Vorteil ist nicht gleich echte Monatskosten.
Checkliste vor der Abrechnung
- WLTP-Reichweite/CO₂-Wert des konkreten Modells dokumentieren.
- Anschaffungsdatum gegen geltende Hybrid-Schwellen prüfen.
- BLP inkl. werkseitiger Sonderausstattung verifizieren.
- Arbeitsweg-Methode (0,03 % vs. 0,002 %) bewusst festlegen.
- Bei Heimladung kWh, Strompreis und Wallbox-Nachweis monatlich dokumentieren.
- Nettoeffekt mit Steuerklasse und SV gegenrechnen.
Transparenz
Quellen & Rechtsstand
Rechtsstand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 07/2026. Wir verwenden vorrangig Primärquellen und kennzeichnen Berechnungen als Richtwerte.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Firmenwagenbewertung, 1-%-Regelung, E-/Hybrid-Beguenstigung
- § 8 Abs. 2 EStG - geldwerter Vorteil bei Arbeitnehmern
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Entfernungspauschale
- BMF/LStH - Einzelbewertung, 0,002-%-Methode, 180-Fahrten-Grenze
Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die zentrale Übersicht steht unter Firmenwagen-Steuer 2026: Quellen & Werte.
Häufige Fragen
0,5-%-Regelung: die häufigsten Fragen
Welche Voraussetzungen muss ein Plug-in-Hybrid 2026 erfüllen?
Für Anschaffungen ab 2025: höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ODER eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km (WLTP). Erfüllt der Wagen keine Bedingung, gilt 1 %.
Was gilt für Hybride, die vor 2025 angeschafft wurden?
Es gelten die Anforderungen des Anschaffungsjahres weiter: Für 2022 bis 2024 genügten 60 km Reichweite oder 50 g CO₂. Maßgeblich ist der damalige Überlassungszeitpunkt.
Gibt es für Hybride eine Preisgrenze wie beim E-Auto?
Nein. Die 100.000-€-Grenze gilt nur für die 0,25-%-Regelung bei reinen E-Autos. Beim begünstigten Plug-in-Hybrid wird unabhängig vom Listenpreis halbiert.
Wie wirkt sich die 0,5-%-Regelung auf den Arbeitsweg aus?
Die Bemessungsgrundlage wird halbiert. Der Arbeitsweg-Zuschlag sinkt dadurch effektiv von 0,03 % auf 0,015 % je Entfernungskilometer.
Kann ich statt 0,03 % auch 0,002 % ansetzen?
Ja, über die Einzelbewertung mit tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist oft günstiger bei Homeoffice/Teilzeit. Die 180-Fahrten-Grenze pro Jahr ist zu beachten.
Woher weiß ich, ob mein Hybrid die Reichweite schafft?
Maßgeblich ist die elektrische WLTP-Reichweite aus CoC-Papieren bzw. Herstellerdatenblatt. Nicht entscheidend ist die Alltagsreichweite im Winter oder bei Autobahnfahrt.
Muss ich den Hybrid tatsächlich elektrisch laden, um 0,5 % zu bekommen?
Für die pauschale lohnsteuerliche Bewertung beim Arbeitnehmer zählt die technische Voraussetzung des Fahrzeugs. Ein täglicher Ladenachweis ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.
Gilt bei Gebrauchtwagen und Leasing der Kaufpreis oder die Rate?
Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive werkseitiger Sonderausstattung, nicht die Leasingrate oder ein späterer Kaufpreis.
Mindert eine Zuzahlung den geldwerten Vorteil?
Ja. Ein Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers kann den steuerpflichtigen Vorteil mindern. Wirtschaftlich bleibt es trotzdem ein realer Aufwand.
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