Plug-in-Hybrid · Halbe Bemessungsgrundlage

0,5-%-Regelung 2026: Plug-in-Hybrid als Firmenwagen versteuern

Begünstigte Plug-in-Hybride werden nur mit dem halben Listenpreis bewertet – aber nur, wenn Reichweite oder CO₂-Wert stimmen. Der Rechner ist bereits auf „Plug-in-Hybrid" eingestellt – prüfen Sie Ihren Fall.

Rechtsstand: 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · zuletzt geprüft: 07/2026

Geldwerter Vorteil – Schnellrechner

2026
Listenpreis nicht bekannt? Jetzt ermitteln →
Privatnutzung 0,5 %225,00 €
Arbeitsweg135,00 €
Geldwerter Vorteil / Monat360,00 €
Netto mit Firmenwagen berechnen →

Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr zu versteuerndes Brutto. Was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.

Die Voraussetzungen: 80 km oder 50 g CO₂

Nicht jeder Hybrid bekommt den halben Satz. Für Fahrzeuge, die ab 2025 angeschafft wurden, verlangt § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG eine von zwei Bedingungen: höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km nach WLTP. Für Anschaffungen 2022–2024 genügten noch 60 km – wer den Wagen damals übernommen hat, behält die günstige Bewertung.

Begünstigter Hybrid: 1 % × (Bruttolistenpreis ÷ 2) pro Monat
Arbeitsweg: 0,03 % × (Listenpreis ÷ 2) × km – effektiv 0,015 % je km
Nicht begünstigt: volle 1-%-Regelung

Beispiel: Plug-in-Hybrid mit 55.000 € Listenpreis und 85 km E-Reichweite, 20 km Arbeitsweg → Privatnutzung 275,00 € + Arbeitsweg 165,00 € = 440,00 € pro Monat. Ohne die Begünstigung (z. B. bei nur 45 km Reichweite) wären es 880,00 € – der Reichweiten-Check entscheidet also über hunderte Euro monatlich.

Wo Sie die maßgebliche Reichweite finden

Es zählt die rein elektrische WLTP-Reichweite aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder dem Hersteller-Datenblatt – nicht die tatsächliche Alltagsreichweite. Grenzfälle lohnen den Blick ins Papier: Manche Modellvarianten schaffen mit kleinerem Akku nur 70–78 km und fallen damit ab Anschaffung 2025 aus der Begünstigung, während die Version mit größerem Akku begünstigt bleibt.

Keine Preisgrenze – anders als beim E-Auto

Die 100.000-€-Grenze gilt nur für die 0,25-%-Regelung reiner E-Autos. Beim begünstigten Hybrid wird der Listenpreis unabhängig von der Höhe halbiert. Und wie immer gilt: Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – auch beim gebrauchten Hybrid.

Kombination mit der Einzelbewertung

Halber Listenpreis und wenig Bürotage? Die 0,002-%-Einzelbewertung rechnet beim begünstigten Hybrid ebenfalls mit der halbierten Bemessungsgrundlage – bei 8 Fahrten im Monat sinkt der Arbeitsweg-Zuschlag im Beispiel oben von 165,00 € auf 88,00 €.

Häufige Fragen

0,5-%-Regelung: die häufigsten Fragen

Welche Voraussetzungen muss ein Plug-in-Hybrid 2026 erfüllen?

Für Anschaffungen ab 2025: höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ODER eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km (WLTP). Erfüllt der Wagen keine der beiden Bedingungen, gilt die volle 1-%-Regelung.

Was gilt für Hybride, die vor 2025 angeschafft wurden?

Es gelten die Anforderungen des Anschaffungsjahres weiter: Für 2022 bis 2024 genügten 60 km elektrische Reichweite oder 50 g CO₂. Ein 2024 übernommener Hybrid mit 65 km Reichweite bleibt also bei 0,5 %.

Gibt es für Hybride eine Preisgrenze wie beim E-Auto?

Nein. Die 100.000-€-Grenze betrifft nur die 0,25-%-Regelung für reine E-Autos. Beim begünstigten Plug-in-Hybrid wird unabhängig vom Listenpreis die Hälfte angesetzt.

Wie wirkt sich die 0,5-%-Regelung auf den Arbeitsweg aus?

Die Bemessungsgrundlage wird halbiert – der Arbeitsweg-Zuschlag sinkt effektiv von 0,03 % auf 0,015 % je Entfernungskilometer. Auch die 0,002-%-Einzelbewertung rechnet mit dem halben Listenpreis.

Woher weiß ich, ob mein Hybrid die Reichweite schafft?

Maßgeblich ist die rein elektrische Reichweite nach WLTP aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. dem Datenblatt des Herstellers – nicht die Praxis-Reichweite im Alltag.

Muss ich den Hybrid tatsächlich elektrisch laden, um 0,5 % zu bekommen?

Nein – steuerlich zählt nur, dass das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt. Ein Ladenachweis ist für die 0,5-%-Bewertung beim Arbeitnehmer nicht erforderlich.