Transparenz
Methodik & Quellen: Gesetz rein, Zahl raus
Jede Zahl auf firmenwagen-check.de stammt aus einer nachvollziehbaren Formel und einer benannten Rechtsgrundlage. Hier steht offen, wie wir rechnen, welche Quellen wir nutzen, wann wir zuletzt geprüft haben – und was unsere Rechner bewusst nicht leisten.
Die Formeln
Der geldwerte Vorteil wird nach der pauschalen Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 2 EStG) berechnet:
Privatnutzung/Monat = Prozentsatz × Bemessungsgrundlage
Prozentsatz: 1 % (Verbrenner) · 0,5 % (begünstigter Hybrid) · 0,25 % (E-Auto)
Bemessungsgrundlage: Bruttolistenpreis, halbiert (0,5 %) bzw. geviertelt (0,25 %)
Bruttolistenpreis: auf volle 100 € abgerundet
Arbeitsweg pauschal: 0,03 % × Bemessungsgrundlage × Entfernungs-km
Arbeitsweg Einzelbewertung: 0,002 % × Bemessungsgrundlage × km × tatsächliche Fahrten (max. 180/Jahr)
Zuzahlungen mindern den Vorteil, höchstens bis 0 €
Die maßgeblichen Werte 2026
E-Auto-Preisgrenze für 0,25 %: 100.000 € bei Anschaffung ab 1.7.2025 (davor 70.000 € ab 1.1.2024, zuvor 60.000 €). Der Rechner wählt die Grenze anhand des Anschaffungsdatums. Hybrid-Begünstigung ab 2025: mindestens 80 km rein elektrische Reichweite (WLTP) oder höchstens 50 g CO₂/km. Befristung der E-/Hybrid-Begünstigung: bis Ende 2030. Entfernungspauschale: 0,38 € je km ab dem ersten Kilometer (seit 1.1.2026).
Die Rechtsgrundlagen
Wir stützen uns ausschließlich auf Primärquellen: das Einkommensteuergesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2, § 9 EStG) in der jeweils geltenden Fassung, veröffentlicht auf gesetze-im-internet.de, sowie die einschlägigen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – insbesondere das BMF-Schreiben vom 03.03.2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagen-Überlassung (Einzelbewertung, 180-Fahrten-Grenze). Zu Werkstattwagen, Anscheinsbeweis und Fahrtenbuch-Anforderungen ziehen wir die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs heran. Sekundärquellen (Ratgeber, Kanzlei-Blogs) nutzen wir nicht als Beleg – zu oft geben sie veraltete Werte wieder.
Die kompakte Quellen- und Werteübersicht steht zusätzlich auf der Seite Firmenwagen-Steuer 2026: Quellen, Werte und Rechtsstand. Diese Seite dient als zentrale Referenz für Rechner, Ratgeber und spätere Aktualisierungen.
Primärquellen
- § 6 EStG – Bewertung, 1-%-Regelung, E-Auto-/Hybrid-Begünstigung
- § 8 EStG – geldwerter Vorteil bei Arbeitnehmern
- BMF/LStH – Einzelbewertung 0,002 %, 180-Fahrten-Grenze
Prüfung und Qualitätssicherung
Die Berechnungslogik ist durch automatisierte Tests gegen von Hand nachgerechnete Referenzwerte abgesichert – jede Änderung am Code muss diese Tests bestehen, bevor sie online geht. Grenzfälle (Rundung, Preisgrenzen genau am Schwellenwert, historische Stichtage, reduzierte Bemessungsgrundlage bei E-Auto und Hybrid) sind ausdrücklich abgedeckt. Jede Rechner- und Ratgeberseite trägt einen sichtbaren Rechtsstand mit Prüfdatum. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir Werte und Prüfdatum.
Der Heimladung-Rechner ist bewusst kein Steuerrechner, sondern ein Abrechnungstool: geladene Dienstwagen-kWh × belegter Strompreis, abzüglich bereits erstatteter Beträge. Maßgeblich bleiben Wallbox-Protokoll, Stromrechnung und Arbeitgebervereinbarung.
Was unsere Rechner bewusst nicht abbilden
Ehrlichkeit gehört zur Genauigkeit. Nicht abgebildet sind derzeit: die Fahrtenbuch-Methode mit tatsächlichen Kosten (individuelle Gesamtkosten nötig – dafür stellen wir die Vorlage bereit), Sonderfälle der Netto-Auswirkung wie Steuerklassen V/VI, individuelle Freibeträge oder Einmalzahlungen (für Arbeitnehmerfälle mit Steuerklasse I–IV nutzen Sie den Gehaltsrechner mit Firmenwagen oder den Brutto-Netto-Rechner), Sonderausstattung beim Listenpreis (kennt nur Ihr konkretes Fahrzeug), die Kostendeckelung bei Selbstständigen sowie Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Für diese Fälle ist eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll.
Kein Ersatz für Steuerberatung
firmenwagen-check.de liefert Orientierung und Überschlagsrechnungen auf Basis der genannten Rechtsgrundlagen – alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Fall gibt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt. Fehler gefunden oder Wert veraltet? Hinweise über das Impressum sind willkommen und werden geprüft.
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Quellen & Rechtsstand
Rechtsstand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 07/2026. Wir verwenden vorrangig Primärquellen und kennzeichnen Berechnungen als Richtwerte.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Firmenwagenbewertung, 1-%-Regelung, E-/Hybrid-Beguenstigung
- § 8 Abs. 2 EStG - geldwerter Vorteil bei Arbeitnehmern
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Entfernungspauschale
- BMF/LStH - Einzelbewertung, 0,002-%-Methode, 180-Fahrten-Grenze
Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die zentrale Übersicht steht unter Firmenwagen-Steuer 2026: Quellen & Werte.
Rechner & Guides
Zu den Rechnern
Firmenwagen-Rechner
Geldwerter Vorteil, alle Antriebsarten.
Zum Rechner → 0,002Einzelbewertung-Rechner
0,03 % vs. 0,002 % im Vergleich.
Zum Rechner → §8Geldwerter Vorteil erklärt
Grundlagen und Freigrenzen 2026.
Zum Guide → ¼0,25 % für E-Autos
Die Viertel-Regelung im Detail.
Zur E-Auto-Regelung → kWhHeimladung abrechnen
Rechner und CSV-Vorlage für Stromkosten.
Zur Vorlage → BLPBruttolistenpreis ermitteln
Vier sichere Wege zum Listenpreis.
Zum Guide → FBFahrtenbuch-Vorlage
Kostenloses Excel-Muster.
Herunterladen →Rechtsstand 2026 · § 6, § 8, § 9 EStG · BMF v. 03.03.2022 · zuletzt geprüft: 07/2026