Dienstwagen versteuern · Klassiker

1-%-Regelung Firmenwagen 2026: Berechnung, Beispiel und Arbeitsweg

Die 1-%-Regelung ist die Standardmethode für Firmenwagen: einfach, schnell, aber nicht immer günstig. Hier sehen Sie Formel, Praxisbeispiel, Vergleichswerte und die Alternative mit 0,002 % Einzelbewertung.

Schnell-Check in 20 Sekunden

Rechtsstand: 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 8 Abs. 2 EStG · zuletzt geprüft: 07/2026

Geldwerter Vorteil – Schnellrechner

2026
Listenpreis nicht bekannt? Jetzt ermitteln →
Privatnutzung 1,0 %450,00 €
Arbeitsweg270,00 €
Geldwerter Vorteil / Monat720,00 €
Netto mit Firmenwagen berechnen →

Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr zu versteuerndes Brutto. Was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.

Kurzantwort

Die 1-%-Regelung setzt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Privatnutzung an. Für den Arbeitsweg kommen meist 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu; bei wenigen Bürotagen kann die 0,002-%-Einzelbewertung günstiger sein.

Wann gilt die 1-%-Regelung?

Die 1-%-Regelung gilt, wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt werden darf und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Entscheidend ist nicht, ob Sie den Wagen tatsächlich täglich privat fahren, sondern ob die Privatnutzung erlaubt ist oder nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Mehr dazu im Guide Firmenwagen ohne 1-%-Regelung.

Für Arbeitnehmer wird der Vorteil als Sachbezug behandelt: Er erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto, wird aber nicht ausgezahlt. Den Netto-Effekt zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen.

Was ist die 1-%-Regelung?

Die 1-%-Regelung ist die pauschale Standardmethode zur Versteuerung eines privat nutzbaren Firmenwagens. Ausgangspunkt ist der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung, einschließlich werkseitiger Sonderausstattung.

Formel der 1-%-Regelung

Privatnutzung = 1 % × Bruttolistenpreis (auf volle 100 € abgerundet)
Arbeitsweg pauschal = 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer

Maßgeblich ist grundsätzlich der Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der Kaufpreis und nicht der aktuelle Marktwert.

Beispiel: 45.000 € Listenpreis und 20 km Arbeitsweg

Privatnutzung: 45.000 € × 1 % = 450 €
Arbeitsweg: 45.000 € × 0,03 % × 20 = 270 €
Gesamt: 720 € geldwerter Vorteil pro Monat

1-%-Regelung: Beispiele nach Bruttolistenpreis

Je höher der Bruttolistenpreis, desto stärker wirkt die 1-%-Regelung. Die folgende Tabelle zeigt typische Monatswerte für die Privatnutzung plus Arbeitsweg (20 km).

Bruttolistenpreis Privatnutzung 1 % / Monat Arbeitsweg 20 km mit 0,03 % Gesamt / Monat
30.000 € 300 € 180 € 480 €
45.000 € 450 € 270 € 720 €
60.000 € 600 € 360 € 960 €
80.000 € 800 € 480 € 1.280 €

Gebrauchtwagen und Leasing: Warum nicht der Kaufpreis zählt

Eine der teuersten Fehlannahmen lautet: Bei Gebrauchtwagen oder Leasing müsse der tatsächliche Kaufpreis oder die Leasingrate angesetzt werden. Für die 1-%-Regelung ist jedoch grundsätzlich der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung maßgeblich.

Rabatte, späterer Marktwert oder günstiger Gebrauchtwagenpreis ändern die Bemessungsgrundlage in der Regel nicht. Deshalb ist der korrekte Bruttolistenpreis entscheidend.

Sonderausstattung: Was in den Bruttolistenpreis gehört

In die Bemessungsgrundlage gehört der inländische Listenpreis inklusive werkseitiger Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Nachträglich eingebaute Komponenten können steuerlich anders behandelt werden und sollten bei Unsicherheiten individuell geprüft werden.

Arbeitsweg: 0,03-%-Pauschale oder 0,002-%-Einzelbewertung?

Neben der Privatnutzung entsteht regelmäßig ein zusätzlicher Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Standard ist die 0,03-%-Pauschale pro Entfernungskilometer und Monat.

Arbeitsweg pauschal = 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer

Wer seltener zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, etwa wegen Homeoffice oder Teilzeit, kann die 0,002-%-Einzelbewertung prüfen.

Einzelbewertung = 0,002 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer × tatsächliche Fahrten

Der rechnerische Break-even liegt bei 15 Fahrten pro Monat. Darunter ist die Einzelbewertung oft günstiger. Details im Einzelbewertung-Rechner.

Zuzahlung: Wie Nutzungsentgelt den Vorteil mindert

Zahlt der Arbeitnehmer ein monatliches Nutzungsentgelt, kann diese Zuzahlung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil mindern. Beispiel: 720 € Vorteil minus 100 € Zuzahlung = 620 € steuerpflichtiger Vorteil.

Wirtschaftlich bleibt die Zuzahlung trotzdem ein echter Aufwand. Deshalb trennt unser Brutto-Netto-Rechner steuerliche Mehrbelastung und Zuzahlung transparent.

E-Auto und Plug-in-Hybrid: 0,25 % und 0,5 %

Für begünstigte Fahrzeuge gelten reduzierte Sätze: 0,5 % bei Plug-in-Hybrid und 0,25 % bei E-Auto. Die Systematik bleibt gleich, aber die Bemessungsgrundlage wird reduziert.

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Wer wenig privat fährt, kann mit Fahrtenbuch häufig günstiger liegen. Wer Einfachheit und geringen Dokumentationsaufwand priorisiert, fährt mit der pauschalen Methode oft praktikabler. Eine strukturierte Gegenüberstellung findest du hier: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung.

Häufige Fehler bei der 1-%-Regelung

  • Kaufpreis statt Bruttolistenpreis: Für die Berechnung zählt der Listenpreis bei Erstzulassung.
  • Sonderausstattung vergessen: Werkseitige Sonderausstattung erhöht den relevanten Listenpreis.
  • Arbeitsweg unterschätzen: Die 0,03-%-Pauschale kann den Vorteil stark erhöhen.
  • Homeoffice nicht berücksichtigt: Bei wenigen Fahrten lohnt sich oft die 0,002-%-Einzelbewertung.
  • Netto-Effekt falsch bewertet: Der geldwerte Vorteil ist nicht identisch mit den echten Netto-Kosten.

Transparenz

Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 07/2026. Wir verwenden vorrangig Primärquellen und kennzeichnen Berechnungen als Richtwerte.

Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die zentrale Übersicht steht unter Firmenwagen-Steuer 2026: Quellen & Werte.

Häufige Fragen

1-%-Regelung: FAQ

Wie berechnet sich die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?

Monatlich werden 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises als Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen regelmäßig 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu.

Wann gilt die 1-%-Regelung überhaupt?

Sie gilt typischerweise, wenn die private Nutzung des Firmenwagens erlaubt ist und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Ein wirksames Privatnutzungsverbot kann den Vorteil entfallen lassen.

Gilt bei Gebrauchtwagen der Kaufpreis?

Nein. Maßgeblich bleibt grundsätzlich der ursprüngliche Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive werkseitiger Sonderausstattung.

Zählt bei Leasing die Leasingrate für die Berechnung?

Nein. Auch bei Leasing wird der geldwerte Vorteil nicht aus der Rate, sondern grundsätzlich aus dem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet.

Wann lohnt sich statt 0,03 % die 0,002-%-Einzelbewertung?

Typisch bei weniger als 15 Fahrten pro Monat zur ersten Tätigkeitsstätte, etwa bei Homeoffice oder Teilzeit. Dann kann der Arbeitsweg-Zuschlag deutlich sinken.

Wie wirkt eine monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers?

Ein Nutzungsentgelt kann den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil mindern. Wirtschaftlich bleibt die Zuzahlung trotzdem eine reale monatliche Belastung.

Was gilt bei E-Auto und Plug-in-Hybrid?

Bei begünstigten Plug-in-Hybriden gilt 0,5 %, bei begünstigten E-Autos bis zur Preisgrenze 0,25 %. Die 1-%-Regelung bleibt die Referenz für Verbrenner und nicht begünstigte Fahrzeuge.

Was ist der Unterschied zwischen geldwertem Vorteil und echten Netto-Kosten?

Der geldwerte Vorteil ist die steuerliche Bemessungsgröße. Die echten Netto-Kosten entsprechen meist den zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben plus eventueller Zuzahlung.

Wann ist Fahrtenbuch statt 1-%-Regelung sinnvoll?

Vor allem bei niedriger Privatnutzung, hohen Listenpreisen oder wenigen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Dann kann die Fahrtenbuchmethode deutlich günstiger sein.