Werbungskosten · Anlage N

Dienstwagen und Pendlerpauschale: das Steuergeschenk, das viele verschenken

Der Arbeitgeber stellt Auto und Sprit – trotzdem dürfen Sie die Entfernungspauschale absetzen. 2026 sind das 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Warum das legal ist, wie viel es bringt und wie es mit dem 0,03-%-Zuschlag zusammenhängt.

Warum Firmenwagen-Fahrer die Pauschale bekommen

Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist verkehrsmittelunabhängig: Sie gilt, egal ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Rad, der Bahn – oder dem Firmenwagen fahren. Die Logik dahinter: Den Arbeitsweg mit dem Dienstwagen versteuern Sie bereits über den 0,03-%-Zuschlag (bzw. die Einzelbewertung). Der Gesetzgeber nimmt auf der einen Seite und gibt auf der anderen: Zuschlag rein ins Brutto, Pauschale raus als Werbungskosten.

Pendlerpauschale 2026: 0,38 € × Entfernungs-km × Arbeitstage (ab dem 1. km)
Beispiel: 20 km × 220 Tage × 0,38 € = 1.672 € Werbungskosten pro Jahr

Bei 1.672 € Werbungskosten und ~35 % Grenzbelastung sind das rund 585 € Steuererstattung – Geld, das viele Dienstwagen-Fahrer liegen lassen, weil sie glauben, ohne eigene Fahrtkosten stehe ihnen nichts zu. Wichtig: Erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wirken sich Werbungskosten aus – mit 1.672 € allein aus der Pauschale ist der bei 20 km Pendelstrecke aber bereits überschritten.

Die Rechnung: Zuschlag vs. Pauschale

Interessant wird der Vergleich beider Größen. Beispiel: 45.000 € Listenpreis, 20 km, 220 Arbeitstage:

0,03-%-Zuschlag: 45.000 × 0,0003 × 20 × 12 = 3.240 € Brutto-Erhöhung/Jahr
Pendlerpauschale: 20 × 220 × 0,38 = 1.672 € Werbungskosten/Jahr

Der Zuschlag wiegt hier schwerer – die Pauschale holt aber gut die Hälfte zurück. Bei niedrigerem Listenpreis oder einem E-Auto (geviertelte Bemessungsgrundlage!) dreht sich das Verhältnis: Beim Stromer mit 45.000 € beträgt der Zuschlag nur 810 €/Jahr – die Pauschale von 1.672 € übersteigt ihn deutlich. Der Arbeitsweg wird netto zum Plusgeschäft.

So tragen Sie es ein

Anlage N, Bereich „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte": Entfernungskilometer (kürzeste Straßenverbindung, volle km) und Anzahl der Arbeitstage. Homeoffice-Tage abziehen – dafür ggf. die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Ein Nachweis der Tage wird meist erst bei ungewöhnlich hohen Angaben verlangt; Zeiterfassung oder Arbeitgeberbescheinigung genügt dann. Mehr zur Erklärung insgesamt: Firmenwagen in der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Pendlerpauschale mit Dienstwagen: die häufigsten Fragen

Darf ich mit Dienstwagen die Pendlerpauschale absetzen?

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig – sie steht Ihnen auch zu, wenn der Arbeitgeber den Wagen samt Sprit stellt. Sie versteuern den Arbeitsweg ja bereits über den 0,03-%-Zuschlag.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1.1.2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (zuvor 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab km 21).

Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?

Angesetzt werden die tatsächlichen Fahrten. Als Nichtaufgriffsgrenze akzeptieren Finanzämter bei einer 5-Tage-Woche üblicherweise bis zu 220–230 Tage ohne Nachweis; Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.

Gleichen sich 0,03-%-Zuschlag und Pendlerpauschale aus?

Teilweise. Der Zuschlag erhöht das Brutto, die Pauschale mindert es als Werbungskosten. Bei hohem Listenpreis bleibt der Zuschlag meist größer; bei moderatem Listenpreis und vielen Arbeitstagen kann die Pauschale ihn sogar übersteigen.

Zählt die Pauschale auch bei Einzelbewertung?

Ja – dann setzen Sie die Pauschale konsequenterweise nur für die tatsächlich gefahrenen Tage an, die Sie auch für die 0,002-%-Methode dokumentiert haben.